Schulordnung

 

Eine traditionelle IWTS-Kampfkunstschule ist kein Sauna- oder Fußballclub. Wir haben unsere eigenen, in Jahrhunderten gewachsenen Spielregeln. Wer bei uns mitspielen will, muß diese Regeln kennen und sich daran halten, auch wenn sie ihm anfangs nicht alle verständlich sind.

Voraussetzung für eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht in einer IWTS-Kampfkunstschule ist die gültige Mitgliedschaft in einer dieser Schulen.

 

Trainingsbekleidung / Schutzausrüstung

Übe stets in der vorschriftsmäßigen Trainingsbekleidung. Im IWTS-T-Shirt und wenn´s kälter wird, im IWTS-Pullover. Schutzbekleidung wie Faustschützer, Schienbeinschützer, Tiefschutz und Mundschutz sind Pflicht. Wer ohne sie trainiert, handelt leichtsinnig. Wegen der Verletzungsgefahr ist auch das Tragen von Ketten, Armbändern, Lederriemen, scharfen Ringen usw. nicht erlaubt. 

Benutze während des Unterrichts keinen Kaugummi! Vor dem Unterricht keinen Alkohol und keine Drogen!

 

Pünktlichkeit

Erscheine pünktlich und hygienisch sauber zum Unterricht und zahle rechtzeitig Dein Schulgeld (Mitgliedsbeitrag)

 

Unterrichtsraum

Verbeuge Dich beim Betreten und Verlassen des Unterrichtsraumes vor der Ahnentafel. Das ist keine religiöse Handlung (wir sind keine Kirche oder Sekte), sondern es handelt sich um eine asiatische Tradition, durch die wir Dankbarkeit für unsere Meister und Lehrer ausdrücken. Da wir eine traditionelle IWTS-Schule sind, gehört diese kleine Zeremonie vor Beginn und am Ende des Unterrichts ebenso dazu, wie die Verbeugung vor unserem Ausbilder / Lehrer.

Die Anrede Sifu (väterlicher Lehrer) wird im Unterricht und auch außerhalb für den Lehrer benutzt. Andere Ausbilder werden mit Sihing (älterer Bruder) angesprochen. Lasse Dich von älteren Schülern oder von Deinem Ausbilder über die üblichen Traditionen informieren. Vermeide es auch, eine körpersprachlich missverständliche Unterrichtshaltung (vor der Brust gekreuzte oder verschränkte Arme, Hände in die Hüften gestemmt etc.) einzunehmen. Bist Du im Unterricht von Deinem Ausbilder belehrt bzw. korrigiert worden, bedankst Du Dich durch eine kleine Verbeugung. 

 

Verhalten gegenüber Ausbildern

Rufe Deinen Ausbilder nicht wie einen Kellner zu Dir, sondern sprich ihn in geregelter Lautstärke an. Überhaupt solltest Du nie lauter als Dein Ausbilder sprechen. Faß´ Deinen Ausbilder nicht ohne Einwilligung an. Lege ihn z. Bsp. nicht kumpelhaft die Hand auf die Schulter. Gib keine unpassend witzigen Antworten und spiele nicht den Besserwisser. Benimm Dich nicht angeberisch, verbreite keine miese Stimmung, sei hilfsbereit und freundlich gegenüber Deinen Mitschülern und Ausbilder(n). Wenn man Dir eine Übung zeigt, dann übe sie zunächst und stelle dann etwaige Fragen. Verbesserungsvorschläge solltest Du Dir als Anfänger verkneifen. Deine Ausbilder helfen Dir mit ihrem Wissen, Können und ihrer Erfahrung. Sie sollen Dich nicht beschäftigen sondern Dir neue Fähigkeiten vermitteln, den gemeinsamen Unterricht in die richtigen Bahnen zu lenken. Du mußt selbst an Dir arbeiten - und nicht Deine Ausbilder. Wenn Du Fragen an Deinen Ausbilder hast oder Dein Ausbilder Dir oder einer ganzen Gruppe etwas erklärt, dann solltest Du ihm auch zeigen, daß Dich seine Anleitung ernsthaft interessiert - so wie Du auch von ihm erwartest, daß er Dir auf Deine Fragen ernsthaft antwortet und Dir bei Problemen hilft. Sieh´ Deine Ausbilder an und höre auf zu trainieren, wenn Du mit ihnen sprichst. Deine Ausbilder sind Lehrer und keine Animateure, beachte dies auch im Umgang mit Ihnen. 

 

Übungen und Prüfungen

Übe nur das, was zu Deinem Unterrichtsprogramm gehört. Die ´Kunst´ des Kampfes besteht aus Können und nicht aus Kennen. Übe daher wenige Techniken intensiv und genau, statt viele Techniken nur ein bischen. Wenn Du mit Deinen Ausbildern übst oder in eine wirkliche Gefahr kommst, wirst Du erkennen, daß Dir nur wenige, gut geübte Techniken helfen können. Nach einer entsprechenden Vorbereitungszeit und der Empfehlung Deines Ausbilders, solltest Du über diese eine Prüfung ablegen. Die Prüfung errfolgt durch den IWTS-Schulleiter und seinem Ausbilderteam und ist in einem Lehrgang integriert, so daß sie Dir kaum bewußt wird und keine Prüfungsangst entsteht. Du erhälst über die bestandene Prüfung eine Urkunde und eine entsprechende Eintragung als Nachweis. Nach bestandener Prüfung wirst Du in das neue Unterrichtsprogramm eingeführt.

 

Die Ausbildung

Intelligent Wing Tsun dient zur Verteidigung in extremer Gefahr. Zur Vorbereitung auf eine solche Situation gehört manchmal auch eine gewisse Härte in der Ausbildung. Diese Härte ist notwendiger Bestandteil Deiner Ausbildung und gibt Dir einen ersten Eindruck davon, wie Dich wirkliche Feinde angreifen würden. Die Härte ist nicht gegen Dich gerichtet, sondern als Vorbereitung für Dich.

Wer schlechte Laune im Unterricht auslebt, Gerüchte und Klatsch über andere verbreitet oder auf Schwächeren herumhackt, schadet allen, weil es allen die Freude am Training nimmt und damit das Unterrichtsziel gefährdet. Wenn Du solches Verhalten an anderen bemerkst, versuche sie wieder in unsere Gemeinschaft zurückzuholen. Jeder hat mal einen schlechten Tag. Versuche Schüler mit gelegentlichen Problemen aufzubauen, statt ihnen ihr Verhalten ´mit gleicher Münze´ zurückzuzahlen. Permanentes destruktives Verhalten können Deine Ausbilder - im Interesse aller Schüler - nicht dauerhaft ignorieren.

 

Allgemeines

Die Erklärung und Darstellung von Wing Tsun - Techniken gegenüber anderen bleibt Ausbildern vorbehalten, weil sie das richtige Verständnis der Techniken und Zusammenhänge, sowie die Fähigkeit zur Darstellung in Lehrgängen und Prüfungen nachgewiesen haben. Erklären bedeutet nicht nur, eine Technik zu zeigen, sondern auch einen sinnvollen Trainingsaufbau gestalten zu können oder die Fähigkeiten seiner Schüler richtig einzuschätzen, um sie richtig zu fördern und zu fordern.

 

Gäste, Freund und Nichtmitglieder

Gäste und Deine Freunde sind in der Schule immer willkommen. Beachte aber die Regeln der Höflichkeit, stelle sie dem Ausbilder persönlich vor und erkläre ihnen die Regeln unserer Schule, bevor peinliche Situationen entstehen. Das Verhalten Deiner Freunde wird auch immer mit Dir in Verbindung gebracht. Dies gilt unabhängig davon, ob sie sich als besonders nette Gäste oder als eher unangenehme Zeitgenossen aufgeführt haben. Wenn Du Freunde zu besonderen Anlässen (z. Bsp. Lehrgänge) mitbringst, dann frage vorher Deinen Ausbilder.

Nichtmitglieder darfst Du auf keinen Fall in Wing Tsun  -Techniken oder im Waffenkampf einweihen. Und IWTS-Mitgliedern nur, wenn Du die Ausbilderprüfung bestanden hast oder Du Deinen Ausbilder kurzfristig vertrittst. Denk stets daran, daß Du gefährliche Wing Tsun - Techniken nur in Notwehr einsetzen darfst.

 

Respektiere diese Regeln und gib sie auch freundlich an Deine Mitschüler weiter!

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

 

1 Übungsleiter, Ausbilder, Lehrer

 

Lehrer, Ausbilder und Übungsleiter des Intelligent Wing Tsun Systems (IWTS) haben eine Vorbildfunktion und verpflichten sich beispielhaft aufzutreten. Sie vertreten gegenüber Schülern und der Öffentlichkeit die IWTS-Schulen nach außen. Respektvolles und höfliches Verhalten dem Gegenüberstehenden ist daher selbstverständlich.

 

Bekleidung: Sauberkeit und Ordnung der Trainingsbekleidung ist Voraussetzung für einen qualitativ hochwertigen Wing Tsun Unterricht. Dies gilt besonders für Ausbilder. Zum Unterricht ist immer mit offizieller, vorschriftsmäßiger Wing Tsun-Bekleidung zu kommen. Die Schüler sind darauf hinzuweisen, daß nur in vorschriftsmäßiger Wing Tsun-Kleidung die Teilnahme am Unterricht erfolgen darf. Die jeweilige Bekleidung, entsprechend Schülergrad, ist über den Schulleiter oder Ausbilder zu beziehen. Dies betrifft auch Schutzausrüstung, es sei denn, die benötigten Sachen sind über die Schule(n) nicht zu beziehen oder es wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen.

 

Der Ausbilder hält die Unterrichtszeiten und vereinbarten Termine stets ein. Er sorgt dafür, daß der Unterricht qualitativ hochwertig ist. Er ist verpflichtet, sich fortzubilden. Die Qualitätssicherung erfolgt durch regelmäßigen Besuch von Lehrgängen und anderweitigen Weiterbildungen, die von der Schule angeboten werden.

 

Verhaltenskodex: Für Ausbilder und Schüler gilt gleichermaßen: In Abwesenheit einer Person sich nicht abwertend und herablassend zu äußern. Mit Lob und Kritik nicht übertreiben, es mit der richtigen Art und Weise tun. Gegenüber anderen, seinen Kollegen und dem Lehrer offen und ehrlich sein, keine schlechten Gerüchte in den Schulen oder außerhalb verbreiten.

 

2 Nutzungsrecht des Markenzeichens und Slogans

 

Der Gruppenleiter, Ausbilder, Schüler darf das IWTS-Logo und Schriften nur für Werbezwecke und zum Wohle der IWTS-Schulen nutzen. Eine weiterreichende Nutzung zu anderem Zweck, ohne mündliche oder schriftliche Genehmigung des Schulleiters, insbesondere für Textilien oder andere Drucksachen, die von ihm für persönliche Zwecke genutzt werden, ist untersagt und kann mit Konventionalstrafe belegt werden. Die jeweilige Höhe legt die Schule nach billigem Ermessen, auf Grundlage des der Schule entgangenen Gewinns, fest. Jeder, der das Markenzeichen des IWTS missbraucht, haftet für den entstandenen Schaden und trägt die daraus resultierenden Kosten.

 

3 Mitglieder

 

Wer den Ausbildungsvertrag des Intelligent Wing Tsun Systems (IWTS) unterschrieben hat, gilt als Mitglied der jeweiligen IWTS-Schule. Der Antragsteller erklärt mit seiner Unterschrift, daß er nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Zeitlich festgelegte Verträge sind generell einzuhalten, falls nicht gesondert im Einzelfall geregelt wurde. Das Mitglied erklärt sich einverstanden, die Regeln der IWTS-Schulen einzuhalten, das Erlernte und interne Dinge während und nach der Beendigung der Mitgliedschaft nicht weiterzugeben. Falls festgestellt wird, daß das Mitglied dem Vorgenanntem zuwiderhandelt und dem Ansehen und/oder der Schule selbst damit Schaden zufügt, muß es für die entstanden Kosten und Schäden aufkommen.

 

Weiterhin versichert der/die Auszubildende (Mitglied), daß er/sie kein ärztliches Attest beibringen wird, um vorsätzlich die Mitgliedschaft zu unterbrechen oder zu beenden. Falls der/die Auszubildende dennoch ein ärztliches Attest vorlegt, kann die Schule auf Kosten des Mitgliedes eine nochmalige Untersuchung von einem unparteiischen Arzt verlangen.

 

4 Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft in der jeweiligen IWTS-Kampfkunstschule beginnt immer zum 01. des jeweiligen Monats, läuft mindestens 1 Jahr bis auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr (wenn nicht auf dem Ausbildungsvertrag anderweitig geregelt), falls er nicht fristgemäß 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt ausschließlich schriftlich und mit eigenhändiger und lesbarer Unterschrift per Post, um anhand des Poststempels nachprüfen zu können, wann die Kündigung eingegangen ist. Dabei ist der Tag der tatsächlichen Zustellung ausschlaggebend. Kündigungen in Form von elektronischen Medien (eMail, Facebook, WhatsApp etc.), Einwürfe in den Briefkasten (ohne Poststempel) und Abgabe der Kündigung vor Ort an Dritte - insbesondere ohnen Gegenzeichnung -  sind nicht zulässig. Im Zweifelsfall besteht eine Nachweispflicht der Kündigung.

 

Ein Sonderkündigungsrecht besteht ausschließlich nur dann, wenn seitens der Schule sich die Trainingszeiten unverhältnismäßig zum Nachteil des Vertragsnehmers ändern, oder der vertraglich vereinbarte monatliche Preis sich erhöht, bzw. keine Vertragsleistung erbracht wird. Es kann innerhalb von 14 Tagen ab Tag der Änderung in Anspruch genommen werden. Andernfalls erlischt es. Veränderte Lebensumstände des Vertragsnehmers (Umzug, Krankheit, Arbeitsplatzwechsel...) gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und in solch einem Fall liegt es im Ermessen der Schule selbst, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

 

In Pandemiefällen oder ähnlichen Szenarien wird die Schule rechtzeitig dafür sorgen, daß dennoch eine adequate Leistung (z. Bsp. in Form von Online-Unterricht, Kleingruppenunterricht oder angeleitete Trainingsvideos etc.) erbracht wird. Daher unterliegt eine solche Situation ebenso keinem Sonderkündigungsrecht.

 

5 Salvatorische Klausel – Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Sollte sich eine Bestimmung in diesen AGB als unwirksam erweisen, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

Diese AGB sind Bestandteil des Mitgliedsvertrages des IWTS.

 

Stand: Mai 2020